wenn ich die in meinem Fahrzeugschein aufgeführte Bereifung durch einen geringeren Speedindex (H) ersetze...bekomme ich bei ordnungsgemäßer Eintragung (Unbedenklichkeitsbescheingung für "H" liegt mir vor) neue Fahrzeugpapiere, oder wird der "alte" Fahrzeugschein um diese "Maßnahme" ergänzt...

Falls neue "Papiere" erforderlich wären...reicht es, die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitzuführen, oder ist das grober Unfug


Gruß Martin