Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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FLO(ex306Cab)
Beitrag
von FLO(ex306Cab) » Mo 11.02.02 15:08
Hallo, rein interessehalber eine Frage: ist es gestzlich erlaubt tagsüber mit NSW und Standicht zu fahren?
NSW und Abblendlicht ist verboten, hat mir eine Politzistín erzählt, aber über NSW + Standlicht konnte Sie auch nichts genauers sagen.
Ein Kumpel wurde neulich von einer Streife angehalten weil er mit NSW + Standlicht unterwegs war > kostete 40,- DM.
schöne Grüße
Florian
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fruitfox
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Beitrag
von fruitfox » Mo 11.02.02 15:27
>Hallo, rein interessehalber eine Frage: ist es gestzlich erlaubt tagsüber mit NSW und Standicht zu fahren?
>NSW und Abblendlicht ist verboten, hat mir eine Politzistín erzählt, aber über NSW + Standlicht konnte Sie auch nichts genauers sagen.
>Ein Kumpel wurde neulich von einer Streife angehalten weil er mit NSW + Standlicht unterwegs war > kostete 40,- DM.
>schöne Grüße
>Florian
Ersteinmal find ich es affig tagsüber mit NSW umherzufahren. Die sollte man ja nur verwenden wenn sie wirklich gebraucht werden. Ob Ablendlicht oder Standlicht (was überhaupt keinen Sinn macht), blendet es verdammt. Ich glaube man darf mit NSW auch nicht mehr als 80 kmh fahren. Bin mir da jetzt aber nicht sicher.
Gruss
Ulrich
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Haui
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Beitrag
von Haui » Mo 11.02.02 15:37
Hallo erstmal,
also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.
Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.
Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.
Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.
Gruß Haui
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detlef
Beitrag
von detlef » Mo 11.02.02 15:56
>Hallo erstmal,
>also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.
>Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.
>Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.
>Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.
>Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.
>Gruß Haui
Im Fersehen war neulich ne Sendung da wurde sinngemäss gesagt,dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer dieselben Faktoren vorraussetzen wie die Benutzung der Nebelschlussleuchte.Sichtweite max.50 Meter dh.auch nur eine Höchstgeschwindigkeitvon 50 KM/h erlaubt.
Gruss Detlef
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Haui
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Beitrag
von Haui » Mo 11.02.02 15:58
>>Hallo erstmal,
>>also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.
>>Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.
>>Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.
>>Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.
>>Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.
>>Gruß Haui
>Im Fersehen war neulich ne Sendung da wurde sinngemäss gesagt,dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer dieselben Faktoren vorraussetzen wie die Benutzung der Nebelschlussleuchte.Sichtweite max.50 Meter dh.auch nur eine Höchstgeschwindigkeitvon 50 KM/h erlaubt.
>Gruss Detlef
Hallo,
ist nicht korrekt. Nebelschlußleuchte bei Sichtweite unter 50 m und nur bei Nebel. das ist richtig. Kostet bei Mißachtung 20,- €
Die NSW dürfen unter den Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe benutzt werden.
Gruß Haui
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pongi
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von pongi » Mo 11.02.02 16:03
So viel ich weiß ist es doch auch so, das man mit NSW nur auuserhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sein darf. Oder irre ich mich da?
Matthias
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Flo (ex 306Cabrio)
Beitrag
von Flo (ex 306Cabrio) » Mo 11.02.02 16:03
Wie, dann darf man mit seinem Standlicht (nicht Abblendlicht!) und NSW in absoluter Dunkelheit fahren, auch wenn die NSW nur 20 Meter weit leuchten?
Abblendlicht + NSW kosten nur 5,- € Warum denn das? Wäre ja unlogisch.
ich galub, ich ruf mal di Pozilei an, und frag dort nach.
schöne Grüße
Florian
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Haui
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von Haui » Mo 11.02.02 16:06
kein Text
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Flo (ex 306Cabrio)
Beitrag
von Flo (ex 306Cabrio) » Mo 11.02.02 16:07
Die NSW fungieren dann als eine Art "Tagesleuchten" oder "Tagscheinwerfer" oder wie auch immer man ds nennt. Außerdem sind meine NSW eh nie an, die haben es verdient auch mal betrieben zu werden.Und das die blenden ist Blödsinn, denn die NSW leuchten wesentlich tiefer und nicht so hoch bzw. weit, noch besser sind Projektor-NSW, diese lassen kein Licht nach oben weg, da sie eine spezielles Prisma besitzen.
schöne Grüße
Florian
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V.206
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von V.206 » Mo 11.02.02 16:12
>>>Hallo erstmal,
>>>also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.
>>>Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.
>>>Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.
>>>Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.
>>>Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.
>>>Gruß Haui
>>Im Fersehen war neulich ne Sendung da wurde sinngemäss gesagt,dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer dieselben Faktoren vorraussetzen wie die Benutzung der Nebelschlussleuchte.Sichtweite max.50 Meter dh.auch nur eine Höchstgeschwindigkeitvon 50 KM/h erlaubt.
>>Gruss Detlef
>
>Hallo,
>ist nicht korrekt. Nebelschlußleuchte bei Sichtweite unter 50 m und nur bei Nebel. das ist richtig. Kostet bei Mißachtung 20,- €
>Die NSW dürfen unter den Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe benutzt werden.
>Gruß Haui
hi!
die nebelschlussleuchte darf nur bei sichtbehinderung durch nebel bei unter 50 m sichtweite eingeschaltet werden. nebelscheinwerfer hingegen dürfen auch bei anderer sichtbehinderung, also starkem regen, schneefall etc. unabhängig von der sichtweite benutzt werden, um die fahrbahn besser auszuleuchten.
greetings
volker