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von Haui » Mo 11.02.02 16:16
>>>Hallo erstmal,
>>>also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.
>>>Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.
>>>Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.
>>>Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.
>>>Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.
>>>Gruß Haui
>>Im Fersehen war neulich ne Sendung da wurde sinngemäss gesagt,dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer dieselben Faktoren vorraussetzen wie die Benutzung der Nebelschlussleuchte.Sichtweite max.50 Meter dh.auch nur eine Höchstgeschwindigkeitvon 50 KM/h erlaubt.
>>Gruss Detlef
>
>Hallo,
>ist nicht korrekt. Nebelschlußleuchte bei Sichtweite unter 50 m und nur bei Nebel. das ist richtig. Kostet bei Mißachtung 20,- €
>Die NSW dürfen unter den Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe benutzt werden.
>Gruß Haui
Sollte 10,- € heißen, es waren mal 20,- DM.
Gruß Haui