Frage:NSW + Standl. ?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Flo (ex 306Cabrio)

@@@@ HAUI - unsere PROXY hier auf der Arbeit lässt mich nicht durch...

Beitrag von Flo (ex 306Cabrio) » Mo 11.02.02 16:15

ich kann also nicht in den Chat, nach 5 Sekunden bricht die Verb. ab.


Gruß


FLorian

Haui
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re: Frage:NSW + Standl. ?

Beitrag von Haui » Mo 11.02.02 16:16

>>>Hallo erstmal,


>>>also mit Nebelscheinwerfer und Satndlicht darfst Du nur fahren, wenn die Sicht durch Nebel, regen oder Schneefall erheblich behindert ist.


>>>Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn die Sichtweite unter 100 m liegt.


>>>Dabei ist es egal, ob es am tage oder bei nacht ist.


>>>Wenn man dagegen verstößt, dann kostet das maximal 10,- € wegen fahren mit Stadlicht. Das fahren mit Abblendlicht und nebelscheinwerfern kostet sogar nur 5,- €.


>>>Warum Dein kumpel 40,- DM gezahlt hat kann ich Dir nicht sagen, aber da war bestimmt noch mehr, als nur die NSW mit Standlicht.


>>>Gruß Haui


>>Im Fersehen war neulich ne Sendung da wurde sinngemäss gesagt,dass die Benutzung der Nebelscheinwerfer dieselben Faktoren vorraussetzen wie die Benutzung der Nebelschlussleuchte.Sichtweite max.50 Meter dh.auch nur eine Höchstgeschwindigkeitvon 50 KM/h erlaubt.


>>Gruss Detlef


>


>Hallo,


>ist nicht korrekt. Nebelschlußleuchte bei Sichtweite unter 50 m und nur bei Nebel. das ist richtig. Kostet bei Mißachtung 20,- €


>Die NSW dürfen unter den Voraussetzungen, die ich gerade beschrieben habe benutzt werden.


>Gruß Haui





Sollte 10,- € heißen, es waren mal 20,- DM.


Gruß Haui

detlef

re: warum

Beitrag von detlef » Mo 11.02.02 16:18

>Die NSW fungieren dann als eine Art "Tagesleuchten" oder "Tagscheinwerfer" oder wie auch immer man ds nennt. Außerdem sind meine NSW eh nie an, die haben es verdient auch mal betrieben zu werden.Und das die blenden ist Blödsinn, denn die NSW leuchten wesentlich tiefer und nicht so hoch bzw. weit, noch besser sind Projektor-NSW, diese lassen kein Licht nach oben weg, da sie eine spezielles Prisma besitzen.


>schöne Grüße


>Florian


Diese sog.Tagesscheinwerfer gibt es bereits konnten sich bisher aber nicht durchsetzen.


Bei uns fährt nur eine gewisse Klientel tagsüber mit Nebelscheinwerfern durch die Gegend,aber nix für ungut (Ali?)

Flo (ex 306Cabrio)

re: warum

Beitrag von Flo (ex 306Cabrio) » Mo 11.02.02 16:21

Die Regierung plant bzw. plante diese "Teile" einzuführen.


Ich finde es eigentlich ganz sinnvoll tagsüber mit Licht zu fahren.


gruß


Flo

Haui
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habe Dir ne EMail geschickt (o.T)

Beitrag von Haui » Mo 11.02.02 16:28

kein Text

Flo (ex 306Cabrio)

Danke - les ich gleich. (o.T)

Beitrag von Flo (ex 306Cabrio) » Mo 11.02.02 16:35

kein Text

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Beitrag von Fant » Mo 11.02.02 16:43

In Sachen NSW kann ich Volker nur rechtgeben.


Zu den Standlichtern: Die Kombination aus Standlichtern und NSW ist nicht erlaubt, da sagt der Name Stand-Licht glaube ich alles aus. Sobalb man fährt und man Licht haben mag ist Abblendlicht angesagt.


Ein Tagfahrlicht hat mit den nSW außer der Einbauposition nicht viel gemeinsam.


Greetz


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re: genau so! *rechtgeb*

Beitrag von Timon » Mo 11.02.02 16:45

>In Sachen NSW kann ich Volker nur rechtgeben.


>Zu den Standlichtern: Die Kombination aus Standlichtern und NSW ist nicht erlaubt, da sagt der Name Stand-Licht glaube ich alles aus. Sobalb man fährt und man Licht haben mag ist Abblendlicht angesagt.


>Ein Tagfahrlicht hat mit den nSW außer der Einbauposition nicht viel gemeinsam.


Hallo,


nö, NSW und Abblendlicht ist bei Nebel erlaubt, um die Blendung des Abblendlichtest zu reduzieren...


Gruß


Frank

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re: ich meinte natürlich Standlicht...

Beitrag von Timon » Mo 11.02.02 16:46

>>In Sachen NSW kann ich Volker nur rechtgeben.


>>Zu den Standlichtern: Die Kombination aus Standlichtern und NSW ist nicht erlaubt, da sagt der Name Stand-Licht glaube ich alles aus. Sobalb man fährt und man Licht haben mag ist Abblendlicht angesagt.


>>Ein Tagfahrlicht hat mit den nSW außer der Einbauposition nicht viel gemeinsam.


>Hallo,


>nö, NSW und Abblendlicht ist bei Nebel erlaubt, um die Blendung des Abblendlichtest zu reduzieren...


>Gruß


>Frank

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da gibts aber irgendeinen Wert

Beitrag von Aron » Mo 11.02.02 16:52

und zwar dürfen die Nebelscheinwerfer dann nur einen gewissen Abstand zur


Außenkante haben , damals bei der Einbauanleitung der nebler meines


letzten wagens war dieses Maß mit 40cm bis zum äußersten Punkt angegeben


nur unter dieser Vorraussetzung dürfen die bei Sichtbehinderung ohne


Abblendlicht benutzt werden


mfG,,,Aron


>>>In Sachen NSW kann ich Volker nur rechtgeben.


>>>Zu den Standlichtern: Die Kombination aus Standlichtern und NSW ist nicht erlaubt, da sagt der Name Stand-Licht glaube ich alles aus. Sobalb man fährt und man Licht haben mag ist Abblendlicht angesagt.


>>>Ein Tagfahrlicht hat mit den nSW außer der Einbauposition nicht viel gemeinsam.


>>Hallo,


>>nö, NSW und Abblendlicht ist bei Nebel erlaubt, um die Blendung des Abblendlichtest zu reduzieren...


>>Gruß


>>Frank

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