Anmelden ohne TÜV

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
Sorrento
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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von Sorrento » Do 20.04.06 16:31

Du brauchst für eine Wiederzulassung:

1. einen Ausweis, eine Versicherungsdoppelkarte, den Fahrzeugbrief, die Abmeldebescheinigung und abhängig vom Straßenverkehrsamt auch noch den letzten (gültigen) TÜV-Prüfbogen und das ASU-Prüfprotokoll. Einen Fahrzeugschein brauchst du in diesem Fall selbstverständlich nicht, weil der bei der Stilllegung ja eingezogen wurde. Wenn die Abmeldebescheinigung nicht mehr vorhanden ist musst du in der Regel TÜV und ASU neu drauf machen, bevor du das Auto anmelden kannst. Ein Freund von mir hat sein Auto allerdings auch schon mal ohne Abmeldebescheinigung wieder zugelassen bekommen. Das Auto war nämlich vorher bereits im selben Landkreis auf ihn zugelassen gewesen und die konnten deshalb anhand der Daten im Computer sehen, dass da noch alles im grünen Bereich war. Ob das ne völlig legale Vorgehensweise oder nur ein Gefallen seitens der Beamtin war, kann ich nicht sagen.

Wenn du anstatt dessen ein angemeldetes Auto ummelden möchtest brauchst du:

2. einen Ausweis, eine Versicherungsdoppelkarte, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und abhängig vom Straßenverkehrsamt auch noch den letzten (gültigen) TÜV-Prüfbogen und das ASU-Prüfprotokoll.

TÜV und ASU müssen in beiden Fällen noch gültig sein. Meiner Erfahrung nach gibt es Straßenverkehrsämter denen es egal ist, wie lange TÜV und ASU noch gültig sind. Es ist mir aber auch schon passiert, dass ich ein Auto nicht anmelden konnte, weil nur noch ein paar Tage TÜV und ASU drauf war. Wie gesagt, das ist meine persönliche Erfahrung.

Gruß, Sorrento

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patrickkollar
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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von patrickkollar » Do 20.04.06 21:35

es geht definitiv nicht in Leverkusen ein Auto anzumelden ohne den alten Fahrzeugschein.
der Fahrzeugschein wurde bei der Abmeldung des Fahrzeuges bestempelt und dem Besitzer wieder zurückgegeben .er wurde nicht einbehalten.
- neues Gesetz ab Oktober 2005 .... - :nixkapier:
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Coopex
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Und vergiß nicht zu klären ...

Beitrag von Coopex » Fr 21.04.06 09:25

... ob die Dir Deine Kiste ohne gültige TÜV- und AU Bescheinigung anmelden.
Bei hiesiger Zulassung z.B. muß ein Auto mindestens noch ein halbes Jahr gültigen TÜV haben, sonst wird`s nicht zugelassen.
Dann bringt Dir das reine Hinfahren mit alten Schildern auch nichts.
Oder habe ich das falsch verstanden mit TÜV & AU?
Weil da sonst niemand was zu geschrieben hat ...

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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von patrickkollar » Fr 21.04.06 16:09

TÜV und ASU laufen diesen Monat aus.also Ende April.

nur noch paar Tage .. :heul:


:nixkapier: :nixkapier: :nixkapier: :nixkapier: :nixkapier: :nixkapier: :nixkapier:
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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von freddy » Fr 21.04.06 19:50

Hatte damals auch keine Abmeldebescheinigung.

1) Zulassungstelle mit Schein, Ausweis, Deckungskarte. Dort Schilder beantragt und pressen lassen, dass ich zum Tüv kann, alles in den Computer eintragen lassen.
2) tüffen lassen.
3)Mit AU und Tüvbescheinigung zur Zulassungsstelle (ne Ewigkeit gewartet - wie immer) und dort die 2 Stempel auf die Schilder päppen lassen.
4)Raus da, Schilder drangeklemmt und schnell weg da.

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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von patrickkollar » Fr 21.04.06 20:19

du hattest aber den Fahrzeugschein.und ich habe ihn nicht... :sonich:

das ist mein Problem :heul:
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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von ml2112 » Mo 24.04.06 23:44

Das scheint aber von Bundesland zu Bundesland anders zu sein. Mein Fahrzeugschein wurde EINGEZOGEN und bei der nächsten Anmeldung krieg ich nen neuen. Bei uns brauchste auch keine spezielle Vesicherungskarte, sondern lediglich eine von der Zulassungsstelle akzeptierte - hatte mir eine von ner Versicherung per online zugeschickte ausgedruckt und die wurde genommen. Ich kann also mit meinen entwerteten Schildern und soner Versicherungskarte zum Tüv und dann zur Zulassungsstelle ohne dass es Probleme mit den Grünen gibt.
Was sagt den die ZLS wenn der Vorbesitzer kein FZS mehr hat? Darfst Du dann das Auto nie mehr anmelden?Quatsch oder?

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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von StefanB » Mo 24.04.06 23:50

> Mein Fahrzeugschein wurde EINGEZOGEN und bei der nächsten Anmeldung krieg ich nen neuen.

Bei den neuen EU-Papieren nimma !!
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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von ml2112 » Di 25.04.06 09:00

man kriegt also bei dem neuen Brief keinen Fahrzeugschein mehr oder wie? und wie sieht es dann aus, wenn man noch weitere Eintragungen machen läßt? brauch man doch nen neuen Schein. Ich werds ja bei der nächsten Anmeldung sehen... falls ich das mit dem nochmal mache.

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Re: Anmelden ohne TÜV

Beitrag von obelix » Di 25.04.06 09:07

ml2112 hat geschrieben:man kriegt also bei dem neuen Brief keinen Fahrzeugschein mehr oder wie? und wie sieht es dann aus, wenn man noch weitere Eintragungen machen läßt? brauch man doch nen neuen Schein. Ich werds ja bei der nächsten Anmeldung sehen... falls ich das mit dem nochmal mache.
ihr bringt da 2 geschichten durcheinander.

bei den alten papieren wurde der schein bei abmeldung eingezogen und vernichtet.
da war der schein ja auch nur ne "kopie" des briefes.

bei den neuen zulassungsbescheinigungen ist der "schein" völlig anders als der "brief".
beide paiere bilden eine einheit.
es wiurd au nix mehr eingezogen.
wenn du bei den neuen einen von beiden ned hast, wird es problematisch.
der alte schein ist entbehrlich, da ist wichtig, dass du den brief hast.

gruss

obelix
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