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Wo steht das?boeseMI16 hat geschrieben: Privatverkauf ohne Gewährleistung und Garantie... Da bringt dir der Anwalt und die Rechtsschutzversicherung auch nix.
Ja nicht mal Teilen nimmt er an. Ich sagte ja er läst nicht mit sich Reden egal was man Anbietet.vulkanus hat geschrieben:"Ich schick dir das Teil per Nachnahme zurück, die Versand- und Nachnahmegebühren werden geteilt." "Is ma wurscht"Flowmaxx hat geschrieben:Ich muß das Zahlen. Es reicht schon das ich den Versand zahlen muß dann aber noch Nachnahme gebühr nur weil hier jemand so Betrügergeschäftchen machen muß seh ich nicht ein.
So, fertig. Warenwert + (Versandkosten + Nachnahmegebühr) / 2 = Nachnahmebetrag. Am Beispiel Österreich: Paket 4,12 + Nachnahme 2,60 = 6,72 / 2 = 3,36. Steigst sogar noch günstiger dabei aus als hättest den Versand alleine bezahlt. Nimmt ers dennoch ned an iss halt der Streitwert höher... Mei, machts auch nimmer fett.
Wo steht das?boeseMI16 hat geschrieben: Privatverkauf ohne Gewährleistung und Garantie... Da bringt dir der Anwalt und die Rechtsschutzversicherung auch nix.
Also ich glaube ich habe da genug Chancn gegeben. Das er mir einen Teilbetrag zurück zahlt oder das er mir das ganze Geld zurück zahlt udn dann das Teil wiede rbekommt wie er halt will. Aber keine Einsicht im gegenteil er Fühlt sich im Recht .Waldfee106 hat geschrieben:Und der Richter siehts auch immer gern, wenn man alles versucht hat, vorher den Streit zu schlichten.
Ich denke, man kann Herrn L. die Chance geben.
Geil... und dann kriegt ER ne Anzeige wegen "anders" aus der Welt schaffenThomasK hat geschrieben:oder...naja, man schafft den quatsch halt "anders" aus der welt ;-)
hast nicht vielleicht n kumpel der da wohnt und mal vorbeifahren kann?