307 FAP by Robl

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Streetfighter
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re: @Obelix

Beitrag von Streetfighter » So 03.03.02 11:04

Im Prinzip hast du Recht---aber


Auf die Box werden wir NIE Garantie hergeben weil wir ja net der Hersteller


von dem Teil sind!!!Also siehts nun doch wieder anders aus.


Immer der Hersteller ist Garantieverpflichtet nicht wir.


Gruss Robert

Streetfighter
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re: nochmal wegen Garantie @Streetfighter

Beitrag von Streetfighter » So 03.03.02 11:06

Sieh einafch mal auf unserer HP nach-da ist das sehr schön mit der Box beschrieben.


Es gibt eine 20% Box mit Garantie und TÜV-eintragbar und eine 30% Box ohne alles.


Der Einbau ist wirklich ein Kinderspiel--ehrlich--du musst nur die 4 Düsen mit Steckern umstecken und ein Plus und ein Minus anschliessen--das wars.


Garantie geben WIR keine---nur der BOX Hersteller--das das nun mal klar ist hier.


Gruss Robert

detlef

re: re.wegen Garantie

Beitrag von detlef » So 03.03.02 11:14

>Kann man nicht an Steckverbindungen oder so sehen, dass da mal was gewesen war ?


Ne kannste nicht.Ausserdem kann man doch nen Stecker sooft abziehen und aufstecken wie man will,ohne Garantieverlust.Ein Vorteil bei der Box ist vielleicht auch,dass man sie nur bei Bedarf aktiviert.So mach ich das wenigstens


Detlef


>>Wir übernehmen hier überhaupt keine Garantie!!!


>>PBOX gewährt Garantie sofern etwas durch die Box zerstört wurde.


>>Das ist übrigens bei ALLEN Chip-. oder Steuergeräteherstellern so!!!!!


>>Also wie Detlef schon sagte---Werksgarantie ist erloschen und darum ist die


>>P-Box sehr einfach auszubauen wenn mal was sein sollte.


>>Gruss Robert vom Autohaus ROBL

detlef

re: 307 FAP by Robl Nachweisbar?

Beitrag von detlef » So 03.03.02 11:30

>Mein Pug-Händler gewährt mir die volle Garantie (2 Jahre Werksgarantie), wenn ich bei ihm ein Zusatzsteuergerät einbauen lasse, auch auf Kupplung etc. Natürlich ohne Aufpreis. Gute Händler bieten halt sowas an! Man muss halt nur mit den Leuten reden.


Eine gewiss Vorsicht ist speziell bei Geräten geboten die in irgendeiner Weise vom Steuergerät (Speicher)erkannt werden.Es gibt so eine Anweisung von Peugeot,dass bei einem Schaden wo ein manipuliertes Steuergerät bzw. Chip im Spiel sein könnte,dass Komplette Steuergerät mit dem entsprechendem Schadteil


eingeschickt werden soll.Wenn dein Händler auf Verschleissteile wie Kupplung Garantie gibt kannst du dich glücklich schätzen.Er ist wahrscheinlich der Einzigste in Deutschland der das kann ohne bald Insollvens zu beantragen.:-))


Detlef

Obelix

stimmt ned so ganz...

Beitrag von Obelix » So 03.03.02 11:56

für den käufer ist es wurscht, ob du der hersteller oder "nur" verkäufer bist.


du bist der vertragspartner des endkunden und gemäss den neuen gesetzen in der pflicht.


du kannst natürlich deinen anspruch gegenüber dem hersteller geltend machen, aber da ihr beide gewerbetreibende unternehmer seid kann der hersteller seine gewährleistungsfrist dir gegenüber vetraglich verkürzen, was per gesetz dir wiederum gegenüber dem endkunden (ausser er ist geschäftsmann und kauft auf firmenname) nicht möglich ist. die 2 jahre sind dir vom gesetzgeber vorgeschrieben.


zusätzlich hat der käufer bei dir auch noch die wahl:


nachbesserung, wandlung oder rückgabe. früher konntest du das bestimmen, heute liegt dieses recht beim kunden.


für den käufer bist du der vertragspartner und korrekterweise sein ansprechpartner.

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Fant
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re: neue gesetze...

Beitrag von Fant » So 03.03.02 15:24

Nun will ich auch mal meinen Senf dazugeben:


>zum 01.01.2002 wurde das gewährleistungrecht stark zu gunsten des kunden verändert.


--> stimmt


>seither gilt grundsätzlich:


>2 jahre volle gewährleistung auf alles was vom endkunden beim händler gekauft wird (auch bei versandgeschäften).


--> stimmt auch, aber Gewährleistug hat nicht viel mit Garantie zu tun. Die ist nämlich freiwillig und geht i.d.R. über die Gewährleistung deutlich hinaus.


>die nachweispflicht wurde "umgedreht", d.h. wenn ein kunde ansprüche stellt, ist der verkäufer in der nachweispflicht.


>auf deutsch: wenn der verkäufer nicht den hieb- und stichfesten nachweis führen kann, dass das von ihm verkaufte produkt den mangel/schaden NICHT verursacht hat muss er löhnen.


>im zuge der produkthaftung ist auch eine übernahme der folgekosten (z.b. motorschaden) durchsetzbar.


--> gilt aber nur die ersten 6 Monate und nur für Gewährleistung! Nach den 6 Monaten wirds schon wieder schwieriger für den Kunden...


Gewährleistung ist übrigens was ganz anderes als Garantie!!!!!


Also ist es so: Gewährleistung vom Händler, Garantie vom Hersteller!


Greetz


Jürgen

Obelix

unterschiede...

Beitrag von Obelix » So 03.03.02 17:03

hmm...


ich weiss den unterschied schon zu deuten.


schliesslich ist das mein beruf. ich bin im kundendienst bei einem fahrzeughersteller - zulieferer tätig und mein sachgebiet ist die gewährleistungsabwicklung:-)))


ich schlag mich schon mehr als zehn jahre mit dem thema rum...


ich hab nur versucht es allgemeinverständlich auszudrücken.


o.k.?


fakt ist trotzdem, dass ich als kunde erst mal an den verkäufer ansprüche habe.


natürlich kann ich mich auch an den hersteller direkt wenden, aber warum soll ich rechte verschenken? und mir zusätzlichen ärger machen?


der verkäufer hat an mir verdient und wenn das produkt sch*** ist soll er auch den ärger damit haben:-)


alles klar?


obelix

Claus206
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Gewährleistung

Beitrag von Claus206 » So 03.03.02 18:19

Die erwähnten Leistungen gelten nur in Verbindung mit einem Zusatzsteuergerät von Gutmann! Anscheinend hat mein Händler damit sehr gute Erfahrungen gemacht wenn er nicht solche Aussagen tätigt. Da ich von dem Kupplungsprobs bei den 206er HDI`s gehört habe hab ich ihn direkt darauf angesprochen. Sollte da was kommen in der erwähnten Zeit übernimmt er die Kosten im Zeitraum von 24 Monaten (mein Pug hat Zulassung 2002). Würde mich auch echt bedanken wenn ich nach jedes Jahr die Kupplung wechseln müsste, Verschleissteil hin oder her!


>Eine gewiss Vorsicht ist speziell bei Geräten geboten die in irgendeiner Weise vom Steuergerät (Speicher)erkannt werden.Es gibt so eine Anweisung von Peugeot,dass bei einem Schaden wo ein manipuliertes Steuergerät bzw. Chip im Spiel sein könnte,dass Komplette Steuergerät mit dem entsprechendem Schadteil


>eingeschickt werden soll.Wenn dein Händler auf Verschleissteile wie Kupplung Garantie gibt kannst du dich glücklich schätzen.Er ist wahrscheinlich der Einzigste in Deutschland der das kann ohne bald Insollvens zu beantragen.:-))


>Detlef

detlef

re: Gewährleistung

Beitrag von detlef » So 03.03.02 18:32

>Die erwähnten Leistungen gelten nur in Verbindung mit einem Zusatzsteuergerät von Gutmann! Anscheinend hat mein Händler damit sehr gute Erfahrungen gemacht wenn er nicht solche Aussagen tätigt. Da ich von dem Kupplungsprobs bei den 206er HDI`s gehört habe hab ich ihn direkt darauf angesprochen. Sollte da was kommen in der erwähnten Zeit übernimmt er die Kosten im Zeitraum von 24 Monaten (mein Pug hat Zulassung 2002). Würde mich auch echt bedanken wenn ich nach jedes Jahr die Kupplung wechseln müsste, Verschleissteil hin oder her!


>>Eine gewiss Vorsicht ist speziell bei Geräten geboten die in irgendeiner Weise vom Steuergerät (Speicher)erkannt werden.Es gibt so eine Anweisung von Peugeot,dass bei einem Schaden wo ein manipuliertes Steuergerät bzw. Chip im Spiel sein könnte,dass Komplette Steuergerät mit dem entsprechendem Schadteil


>>eingeschickt werden soll.Wenn dein Händler auf Verschleissteile wie Kupplung Garantie gibt kannst du dich glücklich schätzen.Er ist wahrscheinlich der Einzigste in Deutschland der das kann ohne bald Insollvens zu beantragen.:-))


>>Detlef


Dem 307 sollen solche Kupplungsprobleme wie sie ein Entsprechender 206 hat fremd sein.(Händleraussage)Ausserdem dürfte auch immer die Grösse der Mehrleistung eine Rolle spielen.Bei dem ganzen Garantiegerangel was hier abgeht vermisse ich eigentlich irgentwelche Meldungen von Opfern von Motor-und anderen


Platzern,welche auf Grund von Dieselleistungssteigerungen zurückzuführen sind.


Detlef

Ralf

re: Gewährleistung

Beitrag von Ralf » So 03.03.02 19:55

Der 307 ist ja auch erst seit ein 3/4 Jahr auf dem Markt. Der HDI FAP (im 307)noch kürzer. Ich glaube auch nicht, dass die Mehrleistung für ein 2 Liter Aggregat ein Problem ist. VW holt ja auch 130 PS aus 1.9Litern Hubraum. Aber ein motoschaden kann mit oder ohne PBox enstehen. Nur will ich dann als Kunde dann nicht dafür zahlen müssen, nur weil ich gerade eine PBox eingabeuat habe.





>Dem 307 sollen solche Kupplungsprobleme wie sie ein Entsprechender 206 hat fremd sein.(Händleraussage)Ausserdem dürfte auch immer die Grösse der Mehrleistung eine Rolle spielen.Bei dem ganzen Garantiegerangel was hier abgeht vermisse ich eigentlich irgentwelche Meldungen von Opfern von Motor-und anderen


>Platzern,welche auf Grund von Dieselleistungssteigerungen zurückzuführen sind.


>Detlef

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