Jetzt fragt sich das hohe Gericht, ob ein Angestellter des Tankwart-Service wissen kann, dass eine Cabrio-Verdeckscheibe durch das Abputzen mit einem Lappen zerkratzt werden kann. Er hat sicher seine Arbeit nach besten Gewissen gemacht und so wie Du es wolltest Deine Scheiben geputzt. Da Du weißt, daß das Bestandteil des Tankwart-Service ist und ein Cabrio auch nur ein Auto mit Scheiben ist, hättest Du den Tankwart freundlich darauf hinweisen können, dass Deine Heckscheibe aus einem besonders empfindlichen Plastik ist und verkratzt werden kann.
Es ist ja gerade Sinn des Ganzen den Dreck von Deinen Scheiben zu holen. Das dieser Dreck gerade Deine Scheibe zerkratzen kann ist eine Ausnahme, denn eigentlich muss man eine Scheibe saubermachen können ohne das man sie zerkratzt. (auch bei Cabrios)
Es wäre also nachzuweisen, ob der Tankwart in einer Art und Weise geputzt hat, welches über ein "normales Scheibenputzen" hinausgeht.
Du hast sehr schlechte Aussichten in der Sache, kannst aber auf die Kulanz des Tankstellenpächters hoffen. Der hat eh eine Versicherung für so etwas. Diese bezahlt Dir dann vielleicht Deine Politur oder eine professionelle Kratzerentfernung.
Interessant ist auch die Haftungsgrundlage. Der Tankwart bietet Dir ja an selbst zu entscheiden, ob Du ihn bezahlst. Hast Du ihn bezahlt oder nicht?
Du sollst ja nur bezahlen, wenn Du zufrieden warst.
