ml2112 hat geschrieben:man kriegt also bei dem neuen Brief keinen Fahrzeugschein mehr oder wie? und wie sieht es dann aus, wenn man noch weitere Eintragungen machen läßt? brauch man doch nen neuen Schein. Ich werds ja bei der nächsten Anmeldung sehen... falls ich das mit dem nochmal mache.
ihr bringt da 2 geschichten durcheinander.
bei den alten papieren wurde der schein bei abmeldung eingezogen und vernichtet.
da war der schein ja auch nur ne "kopie" des briefes.
bei den neuen zulassungsbescheinigungen ist der "schein" völlig anders als der "brief".
beide paiere bilden eine einheit.
es wiurd au nix mehr eingezogen.
wenn du bei den neuen einen von beiden ned hast, wird es problematisch.
der alte schein ist entbehrlich, da ist wichtig, dass du den brief hast.
gruss
obelix