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war ja auch nur interesse halber hatte mich mitn kumpel dazu unterhalten und waren uns net ganz sicher ob erlaubt oder nichIntruder hat geschrieben:Fällt unter Beleuchtung. Bräuchte E-Prüfzeichen. Selbst dann sagt aber die STVZO: Innenbeleuchtung während der Fahrt darf von aussen nicht sichtbar sein, bzw. mit eingeschalteten Zusatzleuchtmitteln ausser der serienmäßigen vorhandenen, darfst du nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Amtsanmasung ists nur wenn du da das Wort "Polizei" oder ähnliches einblenden würdest.
Kannst natürlich auch nach dem 11. Gebot handeln. "Lass dich nicht erwischen"oder ala....legal, illegal....scheixxegal.
Aber dann net beschwehren wenn wenn du Post von der Oberdirektion bekommst...